§ 1 Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen einem Kunden/Käufer und PIELENtech abgeschlossen wird, gleichgültig ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch PIELENtech zum Gegenstand hat. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden PIELENtech von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Ausführung/Zusendung/Übergabe der Lieferung bzw. Leistung rechtskräftig. An speziellen ausgearbeiteten Angeboten hält sich PIELENtech 14 Tage gebunden. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 3 Preise und Zahlungen
Alle Preise verstehen sich in Euro pro Stück (inklusive der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer von 19%) ab Lager Aachen. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Abrechnung. Der Mietpreis ist in bar spätestens bei Rückgabe fällig. Bei Bezahlung per Überweisung besteht eine Frist von 10 Werktagen nach Rückgabe bzw. erbrachter Leistung oder dem Erhalt der Lieferung. Bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. Mieters ist PIELENtech berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.A. über dem jeweilig geltenden Bankdiskontsatz zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern.
§ 4 Vermietung
PIELENtech ist berechtigt, vom Mieter Zahlung einer Kaution zu verlangen. Hierzu ist PIELENtech auch nach Abschluss des Vertrages und nach Überlassen der Mietsache berechtigt, sobald er erfährt, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen, die Mietsache gegen Beschädigung und Abhandenkommen zu sichern, nicht oder nur unzureichend nachkommt. Die Kaution wird erst nach vollständiger, ordnungsgemäßer Rückgabe der überlassenen Mietsache zur Rückzahlung fällig. Die Kaution wird nicht verzinst.
Der Mieter darf die Mietsache nur zum vereinbarten Zweck und nur am vereinbarten Ort benutzen. Er ist nicht berechtigt, die ihm überlassene Mietsache einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen bzw. für nicht vereinbarte oder zusätzliche Veranstaltungen zu verwenden. In einem solchen Fall ist PIELENtech berechtigt, die sofortige Herausgabe der Mietsache zu verlangen sowie Schadensersatz bzw. einen zusätzlichen Mietpreis zu fordern.
Sollten einzelne Geräte während der Mietzeit ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Mietpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch PIELENtech fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten Vermietpreis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Mieters sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, durch PIELENtech befugten Personen auf deren Verlangen jederzeit Zutritt zu der Mietsache zu gewähren, insbesondere um Schadensabwendung treffen oder veranlassen zu können, sowie, um die Mietsache abholen zu können, sobald und soweit diese/-r dazu berechtigt ist/sind.
Eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung sowie eine Geräteversicherung ist im Vermietpreis nicht mit eingeschlossen. Mit Übergabe der Vermietsachen haftet der Mieter sowohl für Beschädigungen, die vom Mieter oder von Dritten (vorsätzlich und/oder fahrlässig) an den Geräten bzw. der gesamten Anlage (z.B. beim Transport, unsachgemäßes Bedienen der Geräte, usw.) verursacht werden, als auch für einen eventuellen Diebstahl der Vermietsachen. Der Mieter ist verpflichtet, Vorkehrungen gegen jegliche Beschädigung und gegen Abhandenkommen der Mietsache zu treffen. Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten sind vom Mieter innerhalb von 10 Tagen nach der Geräterückgabe zu ersetzen.
Eventuelle Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Öffnen und Manipulationen von Geräten oder Kabeln sind nicht gestattet und werden wie Sachbeschädigung behandelt. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadenfreiheit. Defekte Leuchtmittel werden nicht berechnet, außer bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder falscher Handhabung. Dann ist der komplette Kaufpreis zu bezahlen. Defekte Leuchtmittel sind grundsätzlich bei Rückgabe vorzulegen. Für jegliche Schäden, die durch mangelhaften Strom bzw. Stromschwankungen oder gestelltes Material bzw. Geräte oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen, entstehen, hat der Mieter in vollem Umfang zu haften.
Kosten, die PIELENtech durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä., trägt der Mieter. Dies gilt auch und insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Werden die gemieteten Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist PIELENtech berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.
Bei Übernahme der Geräte ist ein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) vorzulegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die reservierten Geräte. Sollte ein reserviertes Gerät nicht zur Verfügung stehen, wird PIELENtech versuchen, ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine eventuelle Meldepflicht der Veranstaltung bei der GEMA ist Sache des Auftraggebers. Ebenso hat dieser die eventuell anfallenden GEMA-Gebühren zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis zu tragen.
Jegliche erforderlichen sowie vorgeschriebenen Abnahmen der Geräte, Traversen, Bühne, Technik etc. und sämtlichen eventuell notwendigen Genehmigungen hat stets der Mieter/Veranstalter zu tragen. Ferner trägt der Mieter/Veranstalter die volle Verantwortung von Schallpegelgrenzen, feuerpolizeilichen und allen weiteren gesetzlichen Auflagen.
Aus Sicherheitsgründen gegen Unterschlagung und Einbruchdiebstahl sind in den Geräten teilweise Ortungsgeräte verbaut, mit der Annahme des Angebotes erklärt sich der Mieter hiermit einverstanden.
§ 5 Verkauf
Verkäufe verpflichten den Käufer zur Abnahme und Bezahlung der Lieferung oder Leistung. Verweigert der Käufer die Abnahme der bestellten Ware oder Leistung, begründet dies für PIELENtech -falls PIELENtech auf Abnahme verzichtet- einen Entschädigungsanspruch. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PIELENtech. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist PIELENtech berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Wertverluste geltend zu machen. Der Käufer darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhängnis nur mit der schriftlichen Zustimmung von PIELENtech auf Dritte übertragen.
§ 6 Liefertermine und Fristen
Die von PIELENtech genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferzeiten und Fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Bestätigung des Auftrages durch PIELENtech – jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung – und verlängern sich unbeschadet der Rechte von PIELENtech bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung von PIELENtech an einen ordnungsgemäß ausgesuchten Versender übergeben worden ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die PIELENtech die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, etc. auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat PIELENtech auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen PIELENtech, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr zu laufen. Sie beträgt 2 Jahre. Für gebrauchte Sachen (insbesondere Gebraucht-, Vorführ- und Messegeräte) beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Handelt es sich beim Kauf um ein Handelsgeschäft, beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen 1 Jahr, für gebrauchte Sachen 6 Monate.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden infolge unsachgemäßen Gebrauchs, Lagerung, Anschluss oder Bedienung der Sache oder infolge schuldhafter Einwirkung auf diese, insbesondere bei Änderungen der Sache durch den Kunden. Ebenso von der Gewährleistung ausgeschlossen ist natürlicher Verschleiß der gekauften Sache.
Tauscht PIELENtech im Rahmen der Gewährleistung die gelieferte Sache aus oder werden Teile der Sache ersetzt oder repariert, beginnen keine neuen Gewährleistungsfristen zu laufen. Rücksendungen sind grundsätzlich, also auch im Garantiefall, frei an PIELENtech zurückzusenden.
§ 8 Copyright
Jegliche Fotos, Bilder, Texte, Informationen, Layout etc. unterliegen einem Copyright. Insbesondere die kommerzielle (Weiter-)Verwendung, Umgestaltung sowie Einbindung in Internetseiten bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung von PIELENtech. Sämtliche Fotos, Bilder, Texte, Informationen, Layout etc. müssen in diesem Fall mit „© Copyright www.PIELENtech.de“ gekennzeichnet werden.
§ 9 Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht und Gerichtstand
Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PIELENtech und dem Mieter bzw. Käufer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Aachen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Aachen.
Stand: Mai 2018